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17.12.2015 | Kategorie: Brandschutz
Einführung der Rauchwarnmelderpflicht in Baden-Württemberg

Künftig müssen in Baden-Württemberg in jeder Wohnung Rauchwarnmelder installiert werden.

Dies wurde durch den Landtag Baden-Württemberg  am 10.07.2013 mit einer Gesetzesänderung in der Landesbauordnung festgelegt.
In Aufenthaltsräumen, in denen Personen schlafen (Schlafzimmer) sowie in Rettungswegen von solchen Aufenthaltsräumen (Flure die vom Schlafzimmer zur Wohnungstür führen), muss mindestens je ein Rauchwarnmelder angebracht werden. Diese sind so zu installieren, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Bestehende Gebäude sind bis zum 31.12.2014 mit Rauchwarnmeldern auszurüsten. Für Neubauten gilt dieses Gesetz mit sofortiger Wirkung.

Für den Einbau der Rauchwarnmelder sind die Eigentümerinnen und Eigentümer verantwortlich. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Verpflichtung selbst.

Weitere Informationen zu Rauchmeldern

In der Bundesrepublik Deutschland sterben pro Jahr mehr als sechshundert Menschen durch Feuer und vor allem durch Rauch. Über 5.000 Menschen werden bei Bränden verletzt, die Sachschäden betragen Millionen. Besonders gefährlich ist der bei Wohnungsbränden entstehende Rauch, weil er sich um ein Vielfaches schneller verbreitet als Feuer. Schon in wenigen Sekunden kann die gewohnte Umgebung so stark verrauchen, dass Lebensgefahr besteht.

Trotz gutem baulichem Brandschutz und aller Vorsicht und Aufmerksamkeit, ist letztlich niemand davor geschützt, dass nicht auch in der eigenen Wohnung ein Brand entstehen kann. Ein Defekt an einer elektrischen Leitung oder einem Gerät, eine Unachtsamkeit im Haushalt, eine brennende Zigarette im Bett oder mit Feuer spielende Kinder – so entsteht schnell ein Brand, der häufig nicht sofort bemerkt wird.

Oft schwelen solche Brandherde über Stunden. Sind Möbel oder andere Gegenstände mit hohem Kunststoffanteilen betroffen, entwickelt sich beim Verbrennen besonders giftiger Rauch. Wer im Schlaf überrascht wird, kann durch die Rauchgase Kohlenmonoxid, Chlor- oder Blausäuregas das Bewusstsein verlieren. Im schlimmsten Fall erstickt man, ohne auch nur einen Hustenreiz zu verspüren. Rauchmelder können in solchen Situationen Leben retten.

Rauchwarnmelder können sowohl über Netzstrom als auch über Batterien betrieben werden. Für Geräte mit Batteriebetrieb gibt es zwei Typen:  Rauchwarnmelder, die mit handelsüblichen Batterien betrieben werden (diese Batterien sind von der Benutzerin bzw. Benutzer jährlich selbst zu wechseln) sowie Rauchwarnmelder mit Langzeitbatterien mit einer Lebensdauer von ca. 10 Jahren. Die Hersteller empfehlen Geräte mit Langzeitbatterien komplett auszutauschen, wenn die Batterien leer sind. Durch den Wegfall der jährlichen Batteriewechsels sind die Geräte mit Langzeitbatterien wartungsärmer.

Rauchwarnmelder geben sowohl ein Alarmsignal als auch ein Batterie-Ladezustand-Signal ab:
Wenn sich Rauch in der Luft befindet, geben Rauchwarnmelder ein lautes, dauerhaftes Alarmsignal ab. Dieses ist nicht zu verwechseln mit dem Batterie-Ladezustandssignal, welches ertönt sobald der Ladezustand der Batterie gering ist. Je nach Gerät ist dies meist ein in regelmäßigen Zeitabständen wiederkehrender, einzelner kurzer Ton.
Dieser Unterschied ist von der Benutzerin bzw. Benutzer zu beachten, damit bei dem Ertönen des Batterie-Ladezustandssignals nicht der Notruf der Feuerwehr gewählt wird. Dadurch lassen sich Fehlalarme vermeiden

Durch einen lauten Warnton werden Menschen selbst aus tiefem Schlaf geweckt. So verschaffen Rauchmelder die nötige Zeit, um zu fliehen und die Feuerwehr zu rufen oder möglicherweise den Brand selbst zu bekämpfen.

weitere Links:
bdwttbg_dewww.baden-wuerttemberg.de/…rauchwarnmelderpflicht/

 

rauchmelder-retten-leben-logowww.rauchmelder-lebensretter.de

 

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